Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an unseren Ferienlagern.
Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie eine Anmeldung vornehmen.
Veranstalter:
Thomas Majka / Camp HalliGalli
Georg-Schuhmann-Str. 359
04159 Leipzig
www.camp-halligalli.de
Stand: 25. August 2025
Hinweis zur Buchung
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer Anmeldung und der nachfolgenden schriftlichen Bestätigung um eine verbindliche Buchung handelt.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachfolgenden Bedingungen als Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Reisevertrages an.
Zu rundum gelungenen Feriencamps gehören – im beiderseitigen Interesse – klare rechtliche Regeln und Bedingungen. Wir bitten Sie daher, diese vor der Buchung sorgfältig zu lesen.
§1 Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde / die Kundin Camp HalliGalli den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten teilnehmenden Personen.
§2 Leistungen
Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind die jeweilige Reiseausschreibung sowie die allgemeinen Informationen zu unserem Feriencamp.
In der Regel beinhaltet der Reisepreis:
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Betreuung
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Unterbringung
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Vollverpflegung
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Programmgestaltung
Werden gebuchte Leistungen nicht in Anspruch genommen oder darauf verzichtet, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Eine Haftung seitens Camp HalliGalli ist insoweit ausgeschlossen.
§3 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.
Die Rechnung wird per E-Mail bis spätestens drei Monate vor Campbeginn versendet.
Die Zahlung per Überweisung ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
Eine Barzahlung bei Reiseantritt ist ebenfalls möglich.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten führt nicht automatisch zur Auflösung des Vertrages. Ansprüche von Camp HalliGalli bleiben hiervon unberührt.
Eine Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache möglich.
§4 Rücktritt durch den Kunden / die Kundin
Ein Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Im Falle eines Rücktritts entstehen folgende Stornogebühren:
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bis 90 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
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bis 60 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
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bis 30 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
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bis 5 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
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am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
Die Berechnung berücksichtigt ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keine Rücktrittserklärung.
§5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, die Reise abzusagen:
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bei höherer Gewalt
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bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen
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bei Zahlungsverzug trotz vorheriger Fristsetzung
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§6 Ausschluss und Kündigung
Camp HalliGalli kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
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Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden
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Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden
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außergewöhnliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Umstände die Durchführung erschweren oder gefährden
Bei grob ungebührlichem Verhalten kann der Vertrag auch während der Reise fristlos gekündigt werden. Dies gilt insbesondere bei:
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Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
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groben Verstößen gegen Haus- oder Campregeln
In diesem Fall können Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet werden, die teilnehmende Person abzuholen oder die Rückreise kostenpflichtig zu organisieren.
§7 Haftung
Camp HalliGalli haftet als Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung.
§8 Teilnehmerhaftung
Teilnehmende haften für Schäden, die sie während der Reise schuldhaft verursachen.
Eine private Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§9 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.




