AGB's der Reise
Reisebedingungen:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer Anmeldung und der nachfolgenden schriftlichen Bestätigung um eine verbindliche Buchung handelt. Lesen Sie dazu die Allgemeinen Reisebedingungen
Zu rundum gelungenen Feriencamps gehören in beiderseitigem Interesse auch klare rechtliche Regeln und Bedingungen.
Sie sollten diese unbedingt lesen, bevor sie buchen, denn mit der Anmeldung erkennen Sie nachfolgende Bedingungen als Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Reisevertrages an.
Veranstalter ist Thomas Majka / Camp HalliGalli
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Camp HalliGalli den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmern.
2. Leistungen
Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Reiseausschreibung und die allgemeinen Informationen zu unserem Feriencamp.
In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Vollverpflegung und Programm- Gestaltung. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen Camp HalliGalli. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch Camp HalliGalli ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen
Mit Eingang des Vertrages erhalten Sie eine Buchungsbestätigung für das Ferienlager, sowie die Rechnung. Die Zahlung sollte spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt eingehen. Barzahlung zum Reiseantritt ist ebenso möglich.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Ansprüche von Camp HalliGalli bleiben auf jeden Fall unberührt. Eine Ratenzahlung ist ebenso nach Absprache möglich.
Vertrag CHG 2020, Seite 5
Thomas Majka | Camp HalliGalli Stand: Reicker Str. 28a www.camp-halligalli.de 6. Oktober 2020 01219 Dresden
4. Rücktritt des Teilnehmers
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert Camp HalliGalli den Anspruch auf den vollen vereinbarten Reisepreis.
Nachstehende Rücktrittsgebühren werden dennoch erhoben: – bis 90. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
– bis 60. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
– bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
– bis 5. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
– am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keinesfalls die Rücktrittserklärung.
5. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise aus folgenden Gründen abzusagen:
– die Reise wird erheblich erschwert, weil ein Fall höherer Gewalt vorliegt
– Nicht- Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 23 Kindern
– Bei Verzug des Reisenden mit der Zahlung des Reisepreises, aber erst
nach einer Fristsetzung durch den Veranstalter
Wenn bei unseren Ferienfreizeiten die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vier Wochen vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Camp HalliGalli informiert den Reisenden unverzüglich darüber. Der vom Reisenden bereits gezahlte Betrag ist zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen
Im Falle des Rücktritts erstattet der Veranstalter den bereits entrichteten Reisepreis an den Reisenden zurück.
Vertrag CHG 2020, Seite 6
Thomas Majka | Camp HalliGalli Stand: Reicker Str. 28a www.camp-halligalli.de 6. Oktober 2020 01219 Dresden
6. Ausschluss
Camp HalliGalli kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Ein Rücktritt seitens Camp HalliGalli ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Wird der Vertrag durch Camp HalliGalli gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Ohne Einhaltung einer Frist kann Camp HalliGalli bei grob ungebührlichem Verhalten des Reiseteilnehmers den Vertrag kündigen. Dies gilt insbesondere bei Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, bei grobem Verstoß gegen die Ordnungsregeln der Freizeithäuser und gegen die Richtlinien der Freizeitbetreuer.
Camp HalliGalli-Betreuer sind berechtigt, in einem solchen Fall den Teilnehmer von seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen.
7. Haftung
Die Ententrainer haftet als Veranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung.
8. Teilnehmerhaftung im Schadensfall
Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Reise verschuldeten Schaden.
Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist
in jedem Fall empfehlenswert.
9. Gerichtsstand, Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Vertrages als solchen bleibt hiervon unberührt.